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   OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11   

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https://dejure.org/2013,50844
OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11 (https://dejure.org/2013,50844)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2013 - 5 A 108/11 (https://dejure.org/2013,50844)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2013 - 5 A 108/11 (https://dejure.org/2013,50844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 101 Abs. 1 S. 2; VwGO § 173; § 54 Abs. 1; § 152a ZPO § 512, § 44 Abs. 3
    Zulassung der Berufung, Verfahrensfehler, Ablehnung eines Befangenheitsantrags, dienstliche Äußerung, Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
    19 Zwar könnte § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO, der eine Anhörungsrüge gegen solche der Endentscheidung vorausgehenden Zwischenentscheidungen sonst ausschließt, angesichts der aufgrund des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO drohenden Rechtsschutzlücke verfassungskonform einschränkend auszulegen und eine Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ausnahmsweise statthaft sein (so zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO: BVerfG, Beschl. v. 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, juris Rn. 9 ff. = NJW 2009, 833 f.; ebenso zu § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG: BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris Rn. 13 ff. = NVwZ-RR 2010, 545 ff.).

    Im Übrigen ist, wie ausgeführt, nicht ersichtlich, dass die unterlassene Einholung der dienstlichen Äußerung hier geeignet war, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör zu verletzen, so dass die erhobene Gehörsrüge jedenfalls unbegründet ist (vgl. insoweit auch: BVerfG, Beschl. v. 12. Januar 2009 a. a. O., Rn. 22; BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2010 a. a. O., Rn. 28).

  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
    19 Zwar könnte § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO, der eine Anhörungsrüge gegen solche der Endentscheidung vorausgehenden Zwischenentscheidungen sonst ausschließt, angesichts der aufgrund des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 512 ZPO drohenden Rechtsschutzlücke verfassungskonform einschränkend auszulegen und eine Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ausnahmsweise statthaft sein (so zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO: BVerfG, Beschl. v. 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 -, juris Rn. 9 ff. = NJW 2009, 833 f.; ebenso zu § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG: BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, juris Rn. 13 ff. = NVwZ-RR 2010, 545 ff.).

    Im Übrigen ist, wie ausgeführt, nicht ersichtlich, dass die unterlassene Einholung der dienstlichen Äußerung hier geeignet war, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör zu verletzen, so dass die erhobene Gehörsrüge jedenfalls unbegründet ist (vgl. insoweit auch: BVerfG, Beschl. v. 12. Januar 2009 a. a. O., Rn. 22; BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2010 a. a. O., Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 5 A 118/10

    Darlegungsanforderungen, Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
    2 Nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO muss der Antragsteller des Zulassungsverfahrens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils - ausdrücklich oder sinngemäß - die von ihm geltend gemachten Zulassungsgründe im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO bezeichnen und darlegen, aus welchen Gründen die Voraussetzungen der bezeichneten Zulassungsgründe erfüllt sein sollen (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 5 A 118/10 -, juris Rn. 2; st. Rspr.).

    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vortrags genügt hingegen nicht (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 5 A 118/10 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124a Rn. 49).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
    Denn die dienstliche Äußerung dient allein der weiteren Aufklärung des dem Befangenheitsantrag zugrunde liegenden Sachverhalts (BVerwG, Beschl. v. 8. März 2006 - 3 B 182.05 -, juris Rn. 5; BFH, Beschl. v. 24. Juli 2000 - VIII B 44/00 -, juris Rn. 11).
  • BFH, 24.07.2000 - VIII B 44/00

    Richterablehnung; nicht ordnungsgemäße Besetzung des FG

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
    Denn die dienstliche Äußerung dient allein der weiteren Aufklärung des dem Befangenheitsantrag zugrunde liegenden Sachverhalts (BVerwG, Beschl. v. 8. März 2006 - 3 B 182.05 -, juris Rn. 5; BFH, Beschl. v. 24. Juli 2000 - VIII B 44/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11
    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (ausführlich SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4 = KStZ 2010, 216 ff., m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 12.08.2014 - 49-IV-14
    Vielmehr rechtfertigen nach verbreiteter Auffassung jedenfalls diejenigen verwaltungsgerichtlichen Zurückweisungen von Ablehnungsgesuchen die Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil und unterliegen der Überprüfung im Berufungsverfahren, die die grundrechtlichen Gewährleistungen des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzen und die Beteiligten so ihrem gesetzlichen Richter entziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, BVerfGK 13, 72 [76] m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. November 2013 - 5 A 108/11 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13

    Darlegungsanforderungen an Verfahrensmängel (rechtiches Gehör, Anspruch auf

    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2013 - 5 A 108/11 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 25.08.2014 - 5 E 85/13

    Streitwertbeschwerde (verworfen), Rechtsschutzbedürfnis, Akteneinsicht

    Der wirtschaftliche Wert der Akteneinsicht kann nach der Rechtsprechung des Senats, jedenfalls soweit es vorrangig um personenbezogene Daten des Klägers geht, mit 500, 00 EUR bestimmt werden, eines Rückgriffs auf § 53 Abs. 2 GKG bedarf es nicht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2010, NVwZ-RR 2011, 215, 216 [Umgang mit Personenstandsdaten]; Beschl. v. 29. November 2013 - 5 A 108/11 -, juris [Standesamtsdaten]).
  • VG Minden, 14.04.2014 - 1 L 55/14
    Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.11.2013 - 5 A 108/11 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 01.02.2012 - L 11 SF 4/12 AB -, juris.
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